mehrere Dienstverhältnisse
- mehrere Dienstverhältnisse
bei mehreren Arbeitgebern eingegangene Dienstverhältnisse, v.a. nebenberufliche abhängige Tätigkeit eines Arbeitnehmers (⇡ mehrere Arbeitsverhältnisse).
- 1. Lohnsteuer: Bezieht ein Arbeitnehmer aus m.D. Arbeitslohn, wird die anfallende Lohnsteuer aus jedem Dienstverhältnis unter Vorlage einer jeweils gesonderten ⇡ Lohnsteuerkarte zunächst getrennt berechnet: Der Inhalt der Lohnsteuerkarte ist zu berücksichtigen. Auf der ersten Lohnsteuerkarte ist die sich nach den individuellen Verhältnissen des Arbeitnehmers ergebende Steuerklasse (⇡ Lohnsteuerklassen) bescheinigt, auf jeder weiteren Lohnsteuerklasse die Steuerklasse VI. Der Arbeitnehmer kann wählen, auf welcher Lohnsteuerkarte erhöhte ⇡ Werbungskosten und erhöhte ⇡ Sonderausgaben eingetragen werden.
- Bezieht der Steuerpflichtige aus m. D. Arbeitslohn, ist seit 1990 in jedem Fall eine Einkommensteuer-Veranlagung durchzuführen.
- Bei Zahlung aus gleichen öffentlichen Kassen bedarf es keiner zweiten Lohnsteuerkarte.
- 2. Sozialversicherung: ⇡ Mehrfachbeschäftigte.
Lexikon der Economics.
2013.
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mehrere Arbeitsverhältnisse — verschiedene, zeitlich nicht kollidierende ⇡ Arbeitsverhältnisse eines Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer darf dadurch nicht gegen die Pflichten aus dem ersten Arbeitsverhältnis verstoßen; er muss in der Lage sein, den übernommenen Verpflichtungen… … Lexikon der Economics
Geringfügige Beschäftigung — Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“ oder „400 Euro Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschäftigungsverhältnis mit einer geringen absoluten Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder … Deutsch Wikipedia
400-Euro-Job — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia
Geringfügig Beschäftigt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia
Geringfügig Beschäftigte — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia
Geringfügig Beschäftigter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia
Geringfügigkeitsgrenze — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia
Mini-Job — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia
Minijob — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia
Mehrfachbeschäftigter — Teilbeschäftigter. 1. Sozialversicherungsrecht: Arbeitnehmer mit gleichzeitig verschiedenen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Jeder Arbeitgeber trägt Beitragsanteil für die jeweilige Beschäftigung. Die für die Krankenversicherung… … Lexikon der Economics